Krankenhilfe

Krankenhilfe ist eine Sozialleistung, auf welche kranke Menschen einen Rechtsanspruch haben, wenn sie nicht krankenversichert sind und die Behandlungskosten nicht selbst tragen können; für die Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld ziehen die Sozialämter das Einkommen des Antragstellers heran. Die Krankenhilfe wird über das Sozialamt gewährt und entspricht in ihrem Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; auch die Zuzahlungen entsprechen dieser. Auf die vom Sozialamt zu leistende Krankenhilfe besteht ein Rechtsanspruch; auf Grund der inzwischen eingetretenen Krankenversicherungspflicht einschließlich der Aufnahmepflicht durch die Krankenkassen ist ihre Gewährung ein Ausnahmefall. In einer erweiterten Bedeutung werden alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls als Krankenhilfe bezeichnet.

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