Krankenkassenwechsel

Bei einem Krankenkassenwechsel verlässt der Versicherte seine aktuelle Krankenkasse und schließt sich einer anderen an. In der gesetzlichen Krankenversicherung setzt der Krankenkassenwechsel in der Regel voraus, dass der Versicherungsnehmer seit mindestens achtzehn Monaten bei seiner bisherigen Kasse versichert ist. Abweichend davon ist ein Krankenkassenwechsel bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages möglich. Der Nachweis des Abschlusses eines neuen Krankenversicherungsvertrages ist Voraussetzung für eine wirksame Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse. In der privaten Krankenversicherung ist ein Krankenkassenwechsel mit einem teilweisen Verlust der Altersrückstellungen verloren, dieser wird allerdings durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. Als Alternative zu einem Krankenkassenwechsel können Mitglieder der privaten Krankenversicherung einen anderen als den bisherigen Tarif wählen.

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