Lastschriftrückgabe

Eine Lastschriftrückgabe erfolgt, wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht durch Guthaben oder durch einen vereinbarten Dispositionskredit gedeckt ist. Banken dürfen den Kontoinhabern nach der Rückgabe einer eingereichten Lastschrift keine Kosten berechnen, da sie in ihrem eigenen Interesse die Duldung einer Überziehung ablehnen. Zulässig ist jedoch die Entgeltberechnung an den Einreichenden einer nicht durchführbaren Lastschrift. Dieser fordert die ihm berechneten Kosten in der Regel vom Zahlungspflichtigen zurück. Viele Bankinstitute verzichten bei einer nur geringfügigen Kontoüberziehung auf die Rückgabe von Lastschriften, sondern dulden aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung von Kosten eine Überziehung des Girokontos.

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