Lastschriftvereinbarung

Mit der Lastschriftvereinbarung kann sowohl die Zulassung eines Zahlungsempfängers zum Lastschriftsystem durch seine Bank als auch die Vereinbarung einer Zahlung per Lastschrift gemeint sein. Der Forderungseinzug per Lastschrift kann für eine einmalige Zahlung oder dauerhaft vereinbart werden. Bei einer dauerhaften Lastschriftvereinbarung zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger sind identische oder regelmäßig wechselnde Beträge möglich. Die Lastschriftvereinbarung soll schriftlich getroffen werden, ein Formularzwang besteht aber nicht. Die Zahlung mittels einer EC-Karte stellt eine Lastschriftvereinbarung zum einmaligen Forderungseinzug dar, wenn sie ohne Eingabe der Geheimzahl erfolgt. Der - Verbrauchern oft nicht bewusste - Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer Abbuchung ohne Widerspruchsmöglichkeit ist seit der SEPA-Einführung für Privatkonten aufgehoben.

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