Laufzeit

In der Wirtschaftslehre bezeichnet die Laufzeit den Zeitraum, welcher zwischen einer Investition und dem Realisieren des Gewinns liegt, sofern die entsprechende Anlage nicht während ihrer Laufzeit an einen Dritten verkauft wurde. Anleihen mit einer langen Laufzeit führen in der Regel zu höheren Erträgen als solche mit kurzen Laufzeiten. Ebenfalls als Laufzeit bezeichnet wird die vereinbarte Rückzahldauer bei Kreditverträgen. Des Weiteren ist im Wirtschaftsrecht die Vertragslaufzeit von Bedeutung. Diese sagt aus, zu welchem Datum ein Vertrag frühestens gekündigt werden kann oder wann er ohne gesonderte Kündigung ausläuft. Die maximale Laufzeit eines Vertrages mit Privatkunden ist auf zwei und bei automatischer Verlängerung auf ein Jahr begrenzt.

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