Laufzeitfonds

Laufzeitfonds sind Fonds, bei welchen der Anleger an einem bereits beim Erwerb der Fondsanteile feststehenden Termin seine Einlage zurückerhält, da die Fonds dann aufgelöst werden. Laufzeitfonds können üblicherweise nur während einer kurzen Zeichnungsfrist erworben werden. Ihr Verkauf kann durch die Fondsgesellschaft nicht wirksam ausgeschlossen werden, bei nicht an der Börse gehandelten Laufzeitfonds stellt sich dieser jedoch oft als schwierig dar. Nicht zugelassen ist die Einstellung von Laufzeitfonds in das Sondervermögen zur Altersvorsorge, ebenso dürfen Immobilienfonds nicht als Laufzeitfonds geführt werden. Für den Anleger bergen Laufzeitfonds das Risiko, dass der Wert seiner Anteile zum Datum der Endfälligkeit niedrig sein kann, bei unbegrenzten Fonds würde er in diesem Fall die Rückgabe der Anteile zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

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