Lizenzgebühr

Die Bezeichnung Lizenzgebühr für privatwirtschaftlich zu zahlende Lizenzentgelte ist eigentlich falsch, da Gebühren im rechtlichen Sinn nur durch Behörden erhoben werden. Mit dem oft als Lizenzgebühr bezeichneten Lizenzentgelt erwirbt ein Lizenznehmer das Recht, die vertraglich vereinbarte Leistung zu nutzen. Hierbei kann es sich um die Verwertung oder Mitverwertung eines Patentes ebenso wie um die Verwendung eines Markennamens handeln. Des Weiteren werden Lizenzentgelte für die Übertragung von Sportveranstaltungen sowie für die Nutzung kostenpflichtiger Software erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich auch danach, ob die Lizenz zur ausschließlichen oder zur gemeinsamen Nutzung erteilt wird. Der übliche Sprachgebrauch bezeichnet auch die im Rahmen der Lizenzierung von Sportvereinen zu zahlenden Entgelte als Lizenzgebühren, richtig ist aber die Bezeichnung Lizenzierungsentgelt.

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