Marktzugang

Der Marktzugang bedeutet, dass Anbieter ihre Produkte auf einem konkreten Markt anbieten können. Aus Sicht der Nachfrager bezeichnet der Marktzugang, die Bedürfnisse auf einem konkreten Markt befriedigen zu können. Besonders auf der Anbieterseite ist der Marktzugang oftmals durch Markteintrittsbarrieren eingeschränkt, während Begrenzungen auf Verbraucherseite häufig durch gesetzliche Bestimmungen entstehen. Staatlich geregelte Marktzugänge auf Anbieterseite wie eine Mindestqualifikation für bestimmte Berufe dienen häufig dem Verbraucherschutz. Der gemeinsame Markt innerhalb der EU gewährleistet den freien Marktzugang für alle Unternehmen und Verbraucher aus jedem Mitgliedsland. Außerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft wird der Marktzugang zumeist durch Zölle oder Einfuhrbeschränkungen eingeschränkt. Der Marktzugang neuer Anbieter ist häufig durch Verbrauchergewohnheiten eingeschränkt, welche durch Markteintrittsstrategien zu überwinden sind.

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