Nachschuss Vereinbarung

Eine Nachschuss-Vereinbarung ist ein bei einem Lombardkredit üblicher Vertragsbestandteil und sagt aus, dass der Kreditnehmer weitere Wertpapiere als Nachschuss bei der Bank verpfänden muss, wenn die bereits dort hinterlegten Papiere einen bestimmten Wert unterschreiten. Die Nachschuss-Vereinbarung stellt sicher, dass die Darlehenssumme bei einem durch Wertpapiere abgesicherten Kredit auch nach größeren Kursverlusten der hinterlegten Wertpapiere durch ausreichend Sicherheiten gedeckt ist. Des Weiteren kann eine Nachschuss-Vereinbarung im Rahmen einer Personengesellschaft getroffen werden und regelt die Verpflichtung der Mitglieder, bei negativen Geschäftsergebnissen zusätzliche Einlagen auf das Geschäftskapital zu leisten. Bei Genossenschaften beschränken vertragliche Nachschuss-Vereinbarungen in der Regel die Höhe des zu leistenden Nachschusses auf den Wert der gehaltenen Geschäftsanteile.

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