Nennwertloses Wertpapier

Ein nennwertloses Wertpapier wird auch als Quotenaktie bezeichnet. Diese sind in Deutschland erst seit dem Jahr 1998 erlaubt und stellen keinen festen Betrag am Grundkapital eines Unternehmens dar. Es existiert außerdem die Einteilung in unechte und echte nennwertlose Aktien. Bei unechten nennwertlosen Aktien handelt es sich um eine Aktie, die einen Teil des Grundkapitals bildet. Stellt eine Aktie jedoch einen Teil des Gesamtvermögens einer Gesellschaft dar, handelt es sich um eine echte nennwertlose Aktie. Bei dieser Form von Aktien ohne einen fest bestimmten Geldwert wird wiederum unterschieden zwischen Stückaktien und Quotenaktien. In diesem Fall ist der Aktionär mit einem festgelegten Prozentsatz am Vermögen des Unternehmens beteiligt.

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