Nettokaltmiete

Die Nettokaltmiete ist ein Begriff aus dem Mietrecht und bezeichnet die eigentliche Miete ohne Heizkosten und ohne Betriebskosten. Die Nettokaltmiete ist Grundlage für die Berechnung der Maklerkosten. Zusätzlich zur Nettokaltmiete, welche auch als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache bezeichnet wird, bezahlen Mieter eine Vorauszahlung für die umlagefähigen Verbrauchskosten. Die Heizkosten werden ebenfalls zusätzlich als Vorauszahlung an den Vermieter geleistet, sofern nicht im Einzelfall ein eigener Zähler wie bei allen Nachtspeicherheizungen und bei einigen Gasheizungen vorhanden ist oder die Heizung über Einzelöfen erfolgt. Die Höhe der Nettokaltmiete muss im Mietvertrag genannt werden, in Anzeigen ist die Nebenkosten-Vorauszahlung zusätzlich anzugeben.

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