Nettolohnvereinbarung

Bei der Nettolohnvereinbarung vereinbart der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer nicht wie üblich den Bruttolohn, sondern den Nettolohn. Daraus ergibt sich, dass der Betrieb je nach Steuerklasse der einzelnen Beschäftigten unterschiedliche Bruttolöhne zahlen muss. In der Konsequenz verändern sich die Lohnkosten auch, wenn verheiratete Arbeitskräfte eine andere als die bisherige Aufteilung ihrer Steuerklassen wählen. Bei der echten Nettolohnvereinbarung erhöht sich das Bruttoarbeitsentgelt bei einer Erhöhung der Lohnsteuer oder der Sozialversicherungsbeiträge, während es sich bei einer Senkung der entsprechenden Sätze verringert. Die abgeleitete Nettolohnvereinbarung sieht hingegen die Vereinbarung eines Nettolohnes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor, während sich spätere Veränderungen im Lohnsteuersatz oder in Sozialversicherungsbeiträgen nicht auf die Bruttovergütung auswirken.

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