Nettomiete

Die Nettomiete meint bei Mietwohnungen den direkt für die Raumnutzung anfallenden Betrag und wird auch als Kaltmiete bezeichnet. Zusätzlich zur Nettomiete zahlt der Wohnungsinhaber Heizkosten und Betriebskosten an den Vermieter. Dieser erstellt die jährliche Nebenkostenabrechnung. Als Gegenteil zur Nettomiete wird die Warmmiete oder Bruttomiete bezeichnet, diese enthält mit wenigen Ausnahmen jedoch keine Stromkosten. Faktisch schreibt der Gesetzgeber die Nettomiete vor, da er für die Heizkosten eine Aufteilung nach Verbrauch und nach beheizbarer Wohnfläche vorgibt; Ausnahmen gelten vorwiegend für Wohnheime und ähnliche private Einrichtungen. Generell zulässig ist hingegen die Vereinbarung einer Bruttokaltmiete, welche im Gegensatz zur Nettomiete alle an den Vermieter abzuführenden Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten umfasst.

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