Objektsteuer

Für die Objektsteuer gibt es verschiedenste weitere Bezeichnungen wie Realsteuer, Sachsteuer oder Gewerbesteuer. Gewerbesteuer wird sie deshalb auch genannt, weil diese bei einem Gewerbebetrieb als Objekt fällig wird. Die Berechnung und Festlegung der Gewerbesteuer erfolgt anhand der Höhe des Gewinns, der ermittelt wurde bei einem Unternehmen. Die gesetzliche Grundlage der Gewerbesteuer bildet das Gewerbesteuergesetz. Jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch auch Betriebe, die von der Gewerbesteuer befreit sind. Hierzu zählen unter anderem staatliche Lotterieunternehmen, zugelassene öffentliche Spielbanken oder das Bundeseisenbahnvermögen. Außerdem gehören zu dieser Sparte die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Bundesbank und die Landwirtschaftliche Rentenbank.

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