Offene Rücklage

Bei Unternehmen ist zwischen offenen uns stillen Rücklagen zu unterscheiden, wobei die offene Rücklage in der Bilanz auf einem speziellen Rücklagenkonto ausgewiesen wird. Rücklagen gelten als Eigenkapital. Die Bildung von Rücklagen ist für Kapitalgesellschaften sowie für Genossenschaften gesetzlich vorgeschrieben, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften sie freiwillig vornehmen können. Bei der Auflösung gesetzlich vorgeschriebener offener Rücklagen sind strenge rechtliche Vorgaben zu beachten. Die wichtigste Aufgabe von Rücklagen stellt der Ausgleich von Verlusten dar, welche im operativen Geschäft anfallen, beim Auftreten eines entsprechenden negativen Geschäftsergebnisses ist die (teilweise) Auflösung von Rücklagen selbstverständlich erlaubt beziehungsweise vorgeschrieben. In Aktiengesellschaften besteht zusätzlich die Möglichkeit, im zugelassenen Umfang nach einem Beschluss der Hauptversammlung Rücklagen in gezeichnetes Kapital umzuwandeln.

^