Optionsverkauf

Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Optionsverkauf beschreibt den Verkauf von Optionen entweder durch den Stillhalter oder durch den Besitzer eines Optionsrechtes. Relativ neu ist der Optionsverkauf im Immobilienhandel. In diesem Fall verkauft der Besitzer seine Immobilie an eine Genossenschaft, in welcher er selbst ebenfalls Mitglied wird und erhält das Recht, diese erneut zu erwerben. Er verfügt also über die Option des Rückkaufes. Nach dem durchgeführten Verkauf bleibt der bisherige Besitzer als Mieter in der Wohnung und zahlt Miete; die Genossenschaft sagt ihm ihrerseits zu, die Immobilie während eines festgelegten Zeitraumes nicht an einen Dritten zu verkaufen; je nach Genossenschaft beläuft sich dieser Zeitraum auf maximal fünfundzwanzig Jahre.

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