Orderscheck

Eigentlich ist jeder Scheck ein Orderscheck und kann nur durch namentliche, auf dem Scheck notierte Übertragung an eine andere Person überschrieben werden (Indossament). Banküblich ist jedoch der Vermerk “oder Überbringer“ auf dem Scheckformular, wodurch der Orderscheck zu einem Inhaberscheck wird. Während ein Inhaberscheck jedem Vorleger ausgezahlt oder als Verrechnungsscheck gutgeschrieben werden darf, muss bei einem Orderscheck der namentlich genannte Begünstigte für eine wirksame Überlassung des Schecks an einen Dritten das Indossament ausüben. Dieses geschieht durch die Unterschrift des Begünstigten unter Angabe des Namens des neuen Scheckinhabers, das mehrfache Indossament eines Schecks ist möglich. Eine gesonderte Kennzeichnung eines Orderschecks ist eigentlich nicht notwendig, sie erfolgt aber üblicherweise durch den Vermerk “oder Order“ auf dem Scheckformular.

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