Organkredite

Unter der Bezeichnung Organkredite versteht man Kredite, die nur an einen ganz bestimmten Personenkreis vergeben werden von Banken oder Finanzinstituten. Hierzu zählen natürliche und juristische Personen, die Entscheidungen dieser Institute beeinflussen können. Zu den natürlichen Personen gehören beispielsweise der Aufsichtsrat, Prokuristen oder auch stille Teilhaber. Zu den juristischen Personen zählen Unternehmen, an denen das Finanzinstitut oder dessen Geschäftsführer beteiligt sind und Unternehmen, die am Finanzinstitut beteiligt sind. Dabei unterliegt die Gewährung eines Organkredits einer Genehmigung. So sind hierfür der einstimmige Beschluss sämtlicher Geschäftsführer und auch die Zustimmung vom Aufsichtsrat erforderlich. Bei einem Organkredit ist zu beachten, dass ein Kreditgeber auch ein Kreditnehmer sein kann.

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