Patentverkauf

Beim Patentverkauf überträgt der Inhaber eines Patents alle Rechte aus diesem an den Erwerber, wofür er einen einmaligen Verkaufspreis erhält. Eine ergänzende Klausel, wonach bei guten wirtschaftlichen Erfolgen ein Zuschlag auf den ursprünglichen Preis zu entrichten ist, kommt gelegentlich zur Anwendung. Vom Patentverkauf zu unterscheiden ist das Einräumen der Nutzungsrechte eines Patents, dessen Eigentümer weiterhin der bisherige Inhaber bleibt. Der Patentverkauf ist möglich, da das Patent wie die meisten anderen Rechtsgüter frei handelbar ist. Der Käufer eines Patents kann dieses nicht nur selbst nutzen, sondern auch entgeltliche Nutzungsrechte an weitere Interessenten vergeben.

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