Preisauszeichnung

Die Preisangabenverordnung schreibt eine vollständige Preisauszeichnung vor, wobei der Endpreis der Ware anzugeben ist. Lediglich das Pfand ist im Rahmen der Preisauszeichnung gesondert anzugeben, da es sich hierbei um einen rückzahlbaren Betrag handelt. Bei vielen Produkten ist zusätzlich zum Preis der einzelnen Packung ein Basispreis anzugeben, dieser bezieht sich oft auf einhundert Gramm. Die Preisauszeichnung muss nicht zwingend an der Ware angebracht werden, sie kann auch gut sichtbar am Regal erfolgen. Die direkt auf der Ware aufgedruckte Preisauszeichnung ist seit der Einführung elektronischer Kassen selten. In gastronomischen Betrieben ersetzt die Speisekarte die Preisauszeichnung, anstelle der gedruckten Karte sind auch aushängende Tafeln zulässig.

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