Publikumsaktie

Als Publikumsaktie werden vorwiegend Aktien bezeichnet, welche von zahlreichen Anbietern gehalten werden. In der Börsensprache sind Publikumsaktien durch einen großen Streubesitz gekennzeichnet. Eine exakte Definition hinsichtlich des Mindeststreubesitzes besteht für die Publikumsaktie nicht, in der Literatur werden häufig Aktien mit einem Streubesitz von mehr als fünfzig Prozent als Publikumsaktien bezeichnet. Hinsichtlich der Einstufung einer Aktie als Publikumsaktie ist alleine der tatsächliche Streubesitz und nicht die Intention des Emittenten maßgeblich, so dass Papiere ihre entsprechende Funktion infolge des Verkaufes zahlreicher Privatanleger an institutionelle Anleger verlieren können. Wenn staatliche Emittenten wollen, dass ihre Papiere als Publikumsaktien fungieren, bezeichnen sie diese auch als Volksaktien.

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