Rentenhypothek

Bei der Aufnahme einer Rentenhypothek beleiht der Besitzer einer von ihm selbst genutzten Immobilie diese und erhält von der Versicherung oder von der Bank neben einem lebenslangen Wohnrecht eine monatliche Rentenzahlung. Die Rentenhypothek wird auch als Immobilienrente vermarktet. Nach dem Ableben des Rentners fällt die entsprechende Immobilie an den Hypothekengeber und kann von diesem verwertet werden. Die Erben des verstorbenen Rentners haben die Möglichkeit, den Betrag der Rentenhypothek zu tilgen und auf diese Weise die Verwertung der beliehenen Immobilie durch den Verkauf an Dritte vermeiden. Am ehesten eignet sich die Rentenhypothek jedoch für Rentner ohne oder mit nicht an der jeweiligen Immobilie interessierten Kindern beziehungsweise Enkeln.

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