Rohergebnis

In der Umgangssprache wird das Rohergebnis oft mit dem Rohertrag beziehungsweise Rohgewinn verwechselt. Tatsächlich handelt es sich beim Rohergebnis jedoch um eine besondere Größe, welche im Paragraphen 276 des Handelsgesetzbuches (HGB) beschrieben wird. Das Rohergebnis erleichtert die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung durch kleinere sowie mittlere Kapitalgesellschaften und erlaubt die gemeinsame Ausweisung von Umsatzerlösen, der Veränderung im Bestand fertiger, halbfertiger und unfertiger Erzeugnisse, Materialaufwand, Eigenleistungen und anderen betrieblichen Ergebnissen. Fertige, halbfertige und unfertige Erzeugnisse fließen naturgemäß nur bei Produktionsbetrieben in das Rohergebnis ein, da sie in reinen Handelsbetrieben nicht vorkommen.

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