Schuldbuchforderung

Eine Schuldbuchforderung ist eine Sonderform einer Forderung gegenüber dem Bund, welche in das Bundesschuldbuch eingetragen wird. Hierbei existieren Einzelschuldbuchforderungen, welche auf den Namen eines einzelnen Anlegers eingetragen sind, und Sammelschuldbuchforderungen, bei welchen die Eintragung auf eine Wertpapiersammelbank erfolgt. Die Führung des Bundesschuldbuches obliegt der in Bad Homburg ansässigen Bundeswertpapierverwaltung. Die offizielle gesetzliche Regelung besagt, dass eine Schuldbuchforderung eine Forderung aus einem Darlehen an die Bundesrepublik widerspiegelt. Die gesetzlichen Regelungen für die Schuldbuchforderung finden sich vorwiegend im Bundesschuldenwesengesetz und teilweise im Depotgesetz. Schuldbuchforderungen stellen für den Staat eine Möglichkeit dar, sich preiswert bei Bürgern mit Krediten zu versorgen.

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