Schuldenabbau

Der Begriff Schuldenabbau wird häufig mit öffentlichen Haushalten wie dem Bundeshaushalt verbunden und meint dabei die schrittweise Verminderung und nicht den vollständigen Abbau der Schulden. Auch bei Unternehmen besteht das Ziel des Schuldenabbaus vornehmlich darin, die Schuldsumme zu verringern, so dass die Summe aus Anlagevermögen und Forderungen größer als der Gesamtbetrag der bestehenden Verbindlichkeiten ist. Bei privaten Haushalten bezeichnet der Schuldenabbau zumeist die komplette Rückzahlung von Krediten und weiteren Schulden. Voraussetzung für den Schuldenabbau ist, dass die Tilgungsleistungen des Schuldners höher als die im Staatshaushalt und bei Unternehmen kaum vermeidbare Aufnahme neuer Kredite ausfällt. Private Haushalte sollten während des Schuldenabbaus keinerlei neue Darlehen aufnehmen.

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