Schwarzkauf

Der Schwarzkauf ist ein Begriff aus dem Immobilienhandel und bezeichnet ein Verfahren, bei welchem der offiziell beglaubigte Kaufpreis geringer als der tatsächlich gezahlte Betrag ist. Der Rest des Betrags wird bei einem Schwarzkauf in der Regel bar bezahlt. Auf diese Weise reduzieren sich bei einem Schwarzkauf sowohl die Notargebühren als auch die Grundsteuer. Zusätzlich verringern sich die Maklergebühren. Ein Schwarzkauf ist selbstverständlich illegal, er setzt das einvernehmliche Handeln des Käufers und des Verkäufers der betroffenen Immobilien voraus. Als alternativer Begriff für einen Schwarzkauf ist auch das Immobilien-Scheingeschäft gebräuchlich. Außerhalb des Immobilienmarktes wird ein Kauf ein Schwarzkauf bezeichnet, wenn ein nicht zugelassener Kauf erfolgt (z.B. Kauf einer Waffe durch für einen für den Waffenerwerb nicht zugelassenen Käufer).

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