Schwebende Geschäfte

Schwebende Geschäfte sind vertragliche Rechte oder Verpflichtungen, welche noch nicht erfüllt wurden. In der Bilanz sind schwebende Geschäfte nicht zu berücksichtigen, sofern nicht im Einzelfall bereits Leistungen wie Vorauszahlungen erbracht wurden. Bei schwebenden Geschäften im Handel liegt beim Verkäufer ein schwebendes Absatzgeschäft und beim Käufer ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor. Schwebende Geschäfte entstehen immer, wenn Verträge über erst künftig zu erbringende Leistungen abgeschlossen werden; so ist beispielsweise auch der Mietvertrag zwischen dem Vertragsabschluss und dem Bezug der Immobilie ein schwebendes Geschäft. Schwebende Geschäfte wird als Begriff vom Gesetzgeber nicht verwendet, der Wortgebrauch ergibt sich vielmehr aus tatsächlichen Gegebenheiten.

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