Spekulationsgewinn

Der Spekulationsgewinn ist der Gewinn, welcher durch den Erwerb und den späteren Verkauf eines Gegenstandes entsteht. Während wirtschaftswissenschaftlich jeder entsprechende Gewinn als Spekulationsgewinn zu betrachten ist, kennt das Steuerrecht zwei Ausnahmen. Kein steuerlich relevanter Spekulationsgewinn liegt vor, wenn eine Privatperson Güter für den persönlichen Bedarf erwirbt und nach mindestens einem Jahr Besitzdauer mit Gewinn weiterverkauft. Bei Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, welche sich auch auf gewerbliche Anleger bezieht. Der Spekulationsgewinn bei Wertpapieren wie Aktien muss hingegen unabhängig von der Haltedauer mit der Abgeltungssteuer versteuert werden; Ausnahmen gelten für vor 2009 erworbene Papiere.

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