Stammaktie

Stammaktien sind mit einem Stimmrecht versehene Aktien. Ihnen stehen die Vorzugsaktien gegenüber, welche über kein Stimmrecht verfügen. Häufig sind Vorzugsaktien mit Sonderrechten wie höheren Dividenden ausgestattet, um den Nachteil des fehlenden Stimmrechtes auszugleichen. Bei einigen Unternehmen ist die Dividende bei Stammaktien und Vorzugsaktien identisch, in diesem Fall werden Vorzugsaktien an der Börse zu niedrigeren Kursen als Stammaktien gehandelt. In Deutschland sind Stammaktien die übliche Form der Anteilsscheine an Aktiengesellschaften, während nur einige Unternehmen Vorzugsaktien ausgeben. Grundsätzlich gilt, dass jede Aktie mit genau einem Stimmrecht verbunden ist. Hierbei besteht ein Unterschied zu Genossenschaften, bei welchen jedes Mitglied unabhängig von der Menge seiner Geschäftsanteile immer genau eine Stimme besitzt.

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