Steuerberaterkammer

In der als Gesellschaft des öffentlichen Rechts organisierten örtlichen Steuerberaterkammer sind sowohl alle Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften als auch alle Steuerbevollmächtigten des entsprechenden Gebietes pflichtweise Mitglieder. Die Einführung der Steuerberatungskammern ist im Paragraphen 73 und den folgenden Paragraphen des Steuerberatungsgesetzes gesetzlich festgelegt. Die zurzeit einundzwanzig örtlichen Steuerberatungskammern in Deutschland sind in der Bundessteuerberaterkammer als Dachorganisation zusammengefasst. Die Steuerberaterkammern vertreten gemeinsam die Interessen der in ihnen organisierten Steuerberater und überwachen zugleich deren korrekte Arbeitsmethoden. Die Steuerberatungskammern sind zumeist für ein Bundesland zuständig, in den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind abweichend mehrere Steuerberaterkammern zuständig, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich sich jeweils auf einen Teil des Landes beschränkt.

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