Steuerprogramm

Als Steuerprogramme werden Software-Lösungen verstanden, welche der Berechnung anfallender Steuern dienen. Des Weiteren sind von Finanzämtern anerkannte Steuerprogramme geeignet, um eine Steuererklärung auf einfache Weise abzugeben. Bei der Umsatzsteueranmeldung ist die Verwendung von Steuerprogrammen grundsätzlich erforderlich, da diese online erfolgen soll. Bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise beim Lohnsteuerjahresausgleich ist die Verwendung von Steuerprogrammen freiwillig, denn diese können weiterhin in Papierform eingereicht werden. Falls sich der Steuerpflichtige zur Nutzung eines Steuerprogrammes und zum Einreichen der entsprechenden Erklärung über das Internet entscheidet, fordert das Finanzamt die dem Papierantrag grundsätzlich beizulegenden Belege nur in Einzelfällen an. Unternehmen wenden für ihre interne Buchführung so gut wie immer Steuerprogramme an.

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