Strafzinsen

Am häufigsten wird der Begriff Strafzinsen für Vorschusszinsen verwendet, welche die Bank für eine ausnahmsweise Verfügung über Sparguthaben vor dem Ende der vereinbarten Kündigungsfrist berechnet. In diesem Fall ist die Höhe der Strafzinsen gesetzlich begrenzt. Des Weiteren bezeichnet der Begriff Zinsen, welche für eine verspätete Begleichung von Rechnungen oder nach einer nicht rechtzeitigen Kredittilgung anfallen. Auch die gegenüber den Zinsen für den eingeräumten Dispositionskredit erhobenen Zinsen für eine nur geduldete Kontoüberziehung lassen sich als Strafzinsen verstehen. Einige Komplementärwährungen kennen ebenfalls den Begriff des Strafzinses und meinen damit einen Abzugsbetrag vom vorhandenen Vermögen, da das Sparen systembedingt nicht erwünscht ist.

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