Subventionszahlungen

Subventionszahlungen sind im eigentlichen Sinn Zahlungen der öffentlichen Hand. In einer weiteren Bedeutung wird auch bei Unterstützungszahlungen von Konzernen an ihre Töchter von Subventionszahlungen gesprochen. In vielen Fällen lässt sich nicht eindeutig definieren, ob Zahlungen Subventionen sind oder auf einer Leistung beruhen. So lassen sich die Subventionszahlungen an Landwirte auch als Entgelt für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe der Landschaftspflege definieren. Ebenfalls umstritten ist, ob Transferzahlungen wie die Sozialhilfe als Subventionszahlungen oder als eine gesonderte Art der staatlichen Unterstützung zu bewerten sind. Subventionszahlungen an Unternehmen sind häufig mit Gegenleistungen wie der Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden. Zudem sind Subventionen bei der Erfüllung der damit verbundenen Auflagen nicht zurückzuzahlen. Bei der Kreditvergabe zu vergünstigten Zinsen stellt lediglich die Zinsersparnis und nicht der gesamte Betrag die Subventionszahlung dar.

^