Tantiemenauszahlung

Zu einer Tantiemenauszahlung kommt es sowohl gegenüber Geschäftsführern, Managern und anderen leitenden Angestellten als auch gegenüber Künstlern und Autoren. Die Tantiemenauszahlung beruht in beiden Fällen auf dem wirtschaftlichen Erfolg, wobei die Bezugsgröße entweder das Unternehmen oder das einzelne künstlerische Werk darstellt. Als für die Tantiemenauszahlung maßgeblicher wirtschaftlicher Erfolg gilt zudem nicht zwangsläufig der Verkaufserlös, sondern teilweise - unter anderem bei den Zahlungen der GEMA und der VG Wort - die Häufigkeit der Aufführung beziehungsweise des Aufrufes von Werken oder Texten. Die Tantiemenauszahlung gilt steuerrechtlich bei Arbeitnehmern als Lohnbestandteil und bei freiberuflichen Künstlern beziehungsweise Autoren als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

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