Treppenzins

Der Treppenzins ist ein jährlich steigender Zinssatz, welcher für eine Anlage vereinbart wird. Die ursprüngliche Funktion des Treppenzinses ist ein Inflationsausgleich, ein weiterer Zweck der entsprechenden Vereinbarung besteht darin, Sparer zu veranlassen, das Sparkonto über einen längeren Zeitraum bestehen zu lassen. Neben der Vereinbarung eines nach Laufzeit wachsenden Zinses besteht auch die Möglichkeit, dass der vereinbarte Zinssatz je nach Höhe des Anlagebetrages steigt. Auch diese Variante wird von einigen Autoren als Treppenzins bezeichnet; sie wird von einigen Banken auch beim Dispokredit verwendet, indem der Zinssatz bei einer geringen Inanspruchnahme gering ist. Eine alternative Benennung für den Treppenzins lautet Stufenzins.

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