Treuhandfonds

Ein Treuhandfonds sammelt Vermögenswerte wie Wertpapiere und Geld zugunsten eines Dritten. Die Verwaltung eines Treuhandfonds erfolgt durch einen Treuhänder; bei diesem handelt es sich häufig um einen Rechtsanwalt oder Notar, formal ausreichend ist aber der Einsatz einer sachkundigen und rechtschaffenen Person. Die Gründung eines Treuhandfonds erfolgt häufig in der Form einer Stiftung für gemeinnützige Zwecke, wobei der Gründer angibt, zu welchen Zwecken das Fondsvermögen verwendet werden darf. Stiftungen und Treuhandfonds dürfen auch zu nicht als gemeinnützig anerkannten Zwecken gegründet werden, die Mindesteinlage beträgt in Deutschland in allen Fällen 50 000 Euro. Treuhandfonds werden auch in der internationalen Finanzpolitik aufgelegt, am bekanntesten ist der “Heavily Indebted Poor Countries Trust Fund“ (HIPC), welcher dem Schuldenabbau armer Länder dient und von der Weltbank gemeinsam mit dem IWF aufgelegt wurde.

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