Treuhandkonto

Ein Treuhandkonto wird vom Treuhänder auf seinen Namen und für fremde Rechnung geführt. Das Treuhandkonto kann verdeckt sein und in der Kontobezeichnung keinen Hinweis auf eine Treuhänderschaft enthalten oder als offenes Treuhandkonto mit einem solchen versehen sein. Umgangssprachlich wird oftmals nur das Anderkonto als Treuhandkonto angesehen, tatsächlich gehören aber auch Mietkautionssparbücher zu den Treuhandkonten. Das Anderkonto ist die am besten gesetzlich geschützte Form eines Treuhandkontos, da das dort unterhaltene Vermögen gemäß der Gesetzeslage nicht dem Treuhänder zugerechnet wird und er nach den Geschäftsbestimmungen der Bank das Konto nicht für eigene Zwecke verwenden darf. Häufig dient ein Treuhandkonto der Zahlungsabwicklung, wenn der Käufer das Geld auf ein solches einzahlt und der Treuhänder dieses erst nach Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag an den Verkäufer weiterleiten darf.

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