Umsatzsteuer Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen gehören zur Pflicht eines Unternehmers. Hierbei sind bestimmte Abgabefristen zu beachten, diese sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Demnach muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung immer am 10. nach Ablauf des festgelegten Voranmeldezeitraums eingereicht werden. Bei dem Voranmeldezeitraum kommt es auf die Höhe der Steuerschuld an. Eine Voranmeldung kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Da bei einer Existenzgründung hierzu noch keine konkreten Zahlen vorliegen, muss der Existenzgründer in diesem Fall den Umsatz einschätzen. Anhand dieser Schätzungen bestimmt dann das Finanzamt die hier geltenden Fristen. Mittlerweile sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch mitzuteilen. Erfolgt eine solche Voranmeldung mit Verspätung, kann ein Verspätungszuschlag anfallen. Diese zusätzlichen Kosten entfallen, wenn die Verspätung entschuldbar ist.

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