Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen stellen in der Praxis Unterhaltszahlungen dar und diese wiederum unterteilen sich in Unterhaltsleistende und Leistungsempfänger. Zu beachten hierbei ist für Unterhaltsleistende dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, deren finanzieller Aufwand für Unterhaltsleistungen auf Antrag eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlichen Belastungen gewährt werden kann. Die Anspruchsvoraussetzungen zu Unterhaltsleistungen werden unter anderen im § 1601 BGB und § 1589 BGB abgehandelt. Unterschieden wird hierbei auch zwischen typischen und untypischen Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsaufwendungen. Deren nähere Definitionen und steuerliche Regelungen dazu lassen sich unter § 33 EStG oder auch unter § 33a Abs. 1 EStG nachlesen.

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