Verlustquote

Im weiteren Sinn bezeichnet die Verlustquote den Anteil an Ausfällen, welchen ein Kreditinstitut bei der Kreditvergabe erwartet. Im engeren Sinn gibt die Verlustquote an, welchen Teil eines Kredites ein Kreditinstitut bei einem anteiligen Kreditausfall vermutlich abschreiben muss. Diese Verlustquote gehört zu den Risikoparametern, welche bestimmen, mit welchem Anteil an Eigenmitteln ein Kreditinstitut vergebene Darlehen unterlegen muss. Der englische Fachbegriff für die Verlustquote im Sinne der Bestimmungen zu Basel II lautet Loss Given Default und kann als LGD abgekürzt werden. Bei Gewinnspielen bezeichnet die Verlustquote hingegen die statische Verlusterwartung der Spieler und wird auf die jeweiligen Einsätze bezogen.

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