Verpflegungsentgelt

Als Verpflegungsentgelt wird im Schulwesen das von den Eltern aufzubringende Geld für die Teilnahme ihrer Kinder an der Schulverpflegung bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird der Begriff auch für die Verpflegung in Kindergärten und Horten verwendet. Bei der Heimunterbringung stellt das Verpflegungsentgelt einen Teil der Gesamtkosten dar. Der Heimbewohner hat einen Anspruch auf die Ermäßigung des Verpflegungsentgelts, wenn er auf eine Sonderernährung angewiesen ist und diese selbst beschaffen muss. Des Weiteren stellt das Verpflegungsentgelt einen Teil der Leistungen für Wehrdienstleistende dar. Bei der Kalkulation der Hotelkosten für die Teilpension und die Vollpension stellt das Verpflegungsentgelt je Gast einen Teil der zu berücksichtigenden Ausgaben dar.

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