Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer (VSt) fällt in der Schweiz an. In Deutschland ist dies die Kapitalertragsteuer (KSt). Die Verrechnungssteuer gilt für den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens wie Zinsen und Dividenden, für einige Versicherungsleistungen und Lotteriegewinne. Die Steuersätze sind unterschiedlich hoch. Beim Kapitalvermögen liegt er bei 35% und bei Versicherungsleistungen bei 8%. Mit der Verrechnungssteuer soll die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die steuerlichen Abzüge können zurückerstattet werden. Hierbei kommt es unter anderem darauf an, wo der Anleger seinen Wohnsitz hat. Für eine Rückerstattung sind jedoch Fristen zu beachten. So muss der Anspruch auf Rückerstattung innerhalb von 3 Jahren nach dem Fällig werden der Steuer geltend gemacht werden.

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