Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit meint, dass Vertragspartner grundsätzlich in ihren Verträgen beliebige Vereinbarungen treffen können. Die Vertragsfreiheit wird jedoch zum Schutz des schwächeren Vertragspartners durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt. Das gilt besonders bei Verträgen zwischen Kaufleuten und Privatpersonen. Generell stößt die Vertragsfreiheit an ihre Grenzen, wenn die abgeschlossenen Verträge gegen die guten Sitten verstoßen. Gegen im BGB geregelte und gegen Gesetze verstoßende Verträge sind selbstverständlich nichtig. Die Vertragsfreiheit schließt auch ein, dass Verträge nicht zwingend der Schriftform unterliegen; auch hiervon macht der Gesetzgeber zahlreiche Ausnahmen. Letztendlich gehört zur Vertragsfreiheit auch das Recht auf die freie Wahl des jeweiligen Vertragspartners wie beispielsweise beim Arbeitsvertrag.

^