Veruntreuung

Veruntreuung ist der sowohl umgangssprachlich als auch in der wirtschaftswissenschaftlichen Fachliteratur am häufigsten verwendete Begriff für den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue. Das Begehen einer Veruntreuung setzt voraus, dass der Täter den Zugang zum Vermögen des Geschädigten auf legale Weise erhalten hatte und diesem durch nicht ordnungsgemäßes Ausüben der Treuevereinbarungen einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Der Gesetzgeber teilt die Untreue im StGB in die Bereiche des Missbrauches und des Treuebruches auf, wobei letzterer bereits verwirkt ist, wenn entgegen bestehender Pflichten wirtschaftliche Interessen eines Dritten nicht wahrgenommen wurden, auch wenn eine Bereicherungsabsicht des Täters auszuschließen ist.

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