VL-Sparvertrag

VL-Sparvertrag ist die Abkürzung für einen Sparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Diese dienen grundsätzlich der langfristigen Bildung von Sparguthaben und werden steuerlich begünstigt. Ein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage besteht, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger nicht mehr als 20 000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, für gemeinsam veranlagte Ehepaare beläuft sich dieser Betrag auf 40.000 Euro. Der Begriff VL-Sparvertrag ist heute jedoch nicht mehr aktuell, da Einzahlungen auf einen Banksparplan ebenso wie Lebensversicherungen nicht mehr durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden, so dass sich zur Sicherung der Zulage ein Investmentsparplan oder ein Bausparvertrag anbietet.

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