Währungsverluste

Währungsverluste sind Verluste aus Währungsgeschäften. Sie können im Rahmen der Einkommensteuerberechnung nicht mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden. Währungsverluste treten auf, wenn der Kurs des Euro gegenüber der gewählten Fremdwährung ansteigt. Für unerfahrene Teilnehmer an Währungsgeschäften besteht vor allem beim Daytrading ein hohes Risiko, nicht den erhofften Gewinn zu erzielen, sondern einen Währungsverlust zu erleiden. Auch institutionelle Anleger sind nicht vor dem Risiko von Währungsverlusten gefeit, welche bei einigen Banken in der Vergangenheit als Hauptursache für die wirtschaftliche Schieflage erkennbar waren. Ein Schutz vor Währungsverlusten besteht bei Fremdwährungsgeschäften, wenn zwischen der gewählten Währung und dem Euro ein fester Wechselkurs oder zumindest eine überschaubare Schwankungsbreite vereinbart wurde. In diesem Fall geht mit dem Schutz vor Währungsverlusten allerdings zugleich die Unmöglichkeit des Erzielens von Währungsgewinnen einher.

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