Wertpapierhandelsgesetz

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz dient sowohl dem Schutz der Anleger als auch der Kontrolle des Wertpapierhandels, seine Einhaltung wird durch die BaFin kontrolliert. Dem Schutz der Anleger dienen die im Wertpapierhandelsgesetz festgelegten Stimmrechtsmitteilungen ebenso wie umfangreiche Veröffentlichungspflichten der Aktiengesellschaften. Des Weiteren sind das Verbot von Insidergeschäften sowie die Verpflichtung der Dienstleister zu einer sorgfältigen Beratung einschließlich einer umfangreichen Dokumentation der Beratungsgespräche wesentliche Elemente des Wertpapierhandelsgesetzes. Zudem verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz Wertpapierhändler und Banken zum Erfragen der Erfahrung des Kunden mit Wertpapieren und zu dessen Risikobereitschaft. Die offizielle Abkürzung für das deutsche Wertpapierhandelsgesetz lautet WpHG.

^