Zahlungsakkreditiv

Der Begriff Zahlungsakkreditiv wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, eine einfache Definition bezeichnet jedes fixierte Zahlungsversprechen als Akkreditiv. In einem engeren Sinn bedeutet ein Zahlungsakkreditiv die Zusage einer Bank, bei der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente die geforderte Zahlung zu leisten. Ein Zahlungsakkreditiv kann als Sichtakkreditiv geleistet werden, bei welchem unmittelbar bei der Vorlage der entsprechenden Dokumente erfolgt. Im Gegensatz hierzu erfolgt bei einem Deferred-Payment-Akkreditiv die Auszahlung erst nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Gelegentlich wird der Begriff Zahlungsakkreditiv ausschließlich für Sichtakkreditive verwendet.

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