Zeitmietvertrag

Ein Zeitmietvertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. So wird in diesem Fall sowohl der Beginn des Mietvertrags festgelegt als auch das Ende. Es können auch Anwälte oder Mietervereine hinzugezogen werden, die besonders bei dem Abschluss eines Vertrags hilfreich sind. Hierzu sind Beratungen möglich. Für den Abschluss eines Zeitmietvertrags gibt es einige Kriterien. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so macht dies einen Abschluss des Zeitmietvertrages nicht möglich. Bis September 2001 gab es eine maximale Laufzeit von 5 Jahren beim Abschluss eines Zeitmietvertrages. Dies ist jedoch nicht mehr gültig. So können auch Mietverträge von einer längeren Laufzeit abgeschlossen werden. Eine maximale Mietzeit gibt es demnach nicht mehr.

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