Zinsbereinigung

In der Steuertheorie ist die Zinsbereinigung neben der Sparbereinigung ein Konzept der Steuererhebung. Bei einer Sparbereinigung werden die gesparten Einkommensbestandteile zunächst nicht versteuert, stattdessen tritt die Steuerpflicht erst bei der Auflösung des Sparguthabens ein. Das steuertheoretische Modell der Zinsbereinigung sieht hingegen die Steuerpflicht für das gesamte Einkommen unabhängig von seiner Verwendung vor, während die Zinsen nicht steuerbar sind. In den meisten Steuersystemen findet jedoch keine Zinsbereinigung statt, woraus eine mehrfache Besteuerung des angelegten Einkommens resultiert. Bei der Unternehmensbesteuerung kommt eine teilweise Zinsbereinigung zum Ansatz, indem die gezahlten Kreditzinsen als Betriebsausgaben gelten und somit die Steuerlast vermindern.

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